Ebenfalls hatte ein höheres Gericht vor wenigen Monaten einen weiteren Fall auf dem Tisch. Diesmal ging es um einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt eines volljährigen Kindes gegen seine Eltern. Dabei hatte eine junge Frau nach ihrem Realschulabschluss eine Berufsausbildung abgeschlossen. Danach besuchte sie eine Fachoberschule und beschloss, auch noch ein Fachhochschulstudium zu absolvieren. Die junge Frau bezog dafür BAföG i. H. v. 413 €.
Der Kläger bewarb sich mangels Qualifikation und Führerschein nicht bei den vom Jobcenter vorgeschlagenen Arbeitsstellen. Daraufhin wurde dem Kläger vom Jobcenter der Leistungsanspruch für drei Monate um ca. 30 Prozent gekürzt. Dies zu Recht, urteilte das Sozialgericht Karlsruhe im Januar dieses Jahres. Ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ist verpflichtet, eine ihm zumutbare Erwerbstätigkeit zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit fortzuführen bzw. jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen.
Eine 8-jährige Antragstellerin erkrankte 2012 an Diabetes Typ 1 und wird mit einer Insulinpumpe behandelt. Ihre Krankenkasse bewilligte während des Schulbesuchs fünfmal täglich die Blutzu- ckermessung durch eine Fachkraft. Die Mutter der Antragstellerin befürchtet aber, dass dem jungen Mädchen eine Gefahr von Blutzuckerentgleisungen während der Schul- und Hortzeit begegnen könnte und beantragte daher, dass ihre Tochter dauerhaft beobachtet werden muss.
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Ein Amtsgericht hat entschieden, dass ein Vermieter Lännattacken als Antwort auf subjektiv empfundene Störungen nicht hinnehmen muss und das Mietverhältnis kündigen darf. Verklagt wurde ein Ehepaar, welches mit seinen zwei minderjährigen Kindern in einer Mietwohnung lebte. Die Vermieterin kündigte dem Ehepaar und verlangte die Räumung und Herausgabe der Wohnung. In der Klage trug die Vermieterin vor, dass sie die Familie im Februar 2018 wegen Lärms, insbesondere durch Schlagen eines Gegenstandes auf den Boden, täglich zwischen 7 Uhr und 2 Uhr, erstmals abgemahnt habe.
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